JEDES KIND SOLLTE EINMAL BEIM KIEFERORTHOPÄDEN VORGESTELLT WERDEN.
Frühbehandlungen bei Kindern
(5.–8. Lebensjahr)
Der Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung richtet sich nach der Zahn- und Kieferfehlstellung. Einige Zahnfehlstellungen sollten bereits im Milchgebiss bzw. im frühen Wechselgebiss zwischen dem 5. und 8. Lebensjahr behandelt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob und wann Ihr Kind behandelt werden sollte, oder Ihr Zahnarzt Ihnen empfohlen hat, sich beim Kieferorthopäden vorzustellen, rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Eine Überweisung vom Zahnarzt ist nicht zwingend notwendig.